Ablauf & Kosten

Ablauf

Das Erstgespräch dauert 60 Minuten und dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und um das Beratungsanliegen konkret klären zu können.
Eine erste psychologische Beratung ist stets Teil dieses Erstgesprächs.

Die jeweilige Anzahl der Beratungsstunden sind von dem Anliegen, den gewünschten Zielen sowie der Komplexität und Intensität der jeweiligen Thematik abhängig. In der Regel liegt die Zahl der in Anspruch genommenen Stunden zwischen 3-10 Stunden.

Viele Klienten kommen regelmäßig, z.B. einmal im Monat zu mir. 

Die Beratungssitzungen dauern 60 oder 90 Minuten.
Bei Themen, welche mehr als eine Person betreffen, erweist es sich häufig als hilfreich, sowohl in Einzel- als auch Mehrpersonen-, bzw. Familiensitzungen zu arbeiten.

Schweigepflicht

Ich bin gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf nicht ohne Ihre Einwilligung Informationen an Dritte weitergeben. Diese Schweigepflicht bezieht sich auf Familienangehörige, Arbeitgeber, Krankenklassen, Versicherungen. Auf Ihren Wunsch hin, können Sie mich von der Schweigepflicht entbinden, beispielsweise Ihrem behandelnden Hausarzt/Ihrer behandelnden Hausärztin gegenüber. Gespräche mit Dritten erfolgen daher ausschließlich auf Ihren Wunsch und nachdem Sie eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung unterschrieben haben.

Kosten

Ich berechne wie folgt:
60 Minuten kosten 70€
90 Minuten kosten 100€

Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich direkt im Anschluss an das Gespräch. 

Terminabsage

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mich frühzeitig zu benachrichtigen.

Falls Sie einen Termin später als 24 Stunden vorher absagen, erlaube ich mir, Ihnen ein Ausfallhonorar von 40 € in Rechnung zu stellen. Wenn Sie unangekündigt zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen, berechne ich den vollen Stundensatz. 

Selbstzahler im Vorteil

- kurze Wartezeiten: es ist mein Anliegen, Ihnen möglichst zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch zu geben
- Diagnosen werden nicht an Dritte bekannt gegeben: ich unterliege der Schweigepflicht, niemand erfährt von einer psychologischen Beratung. Bei der Abrechnung über Versicherung und Krankenkasse werden Ihre Daten gespeichert. Wenn Sie z.B. im Staatsdienst angestellt werden wollen oder eine (Lebens- oder Berufsunfähigkeits-) Versicherung abschließen wollen, können sich diese gespeicherten Daten nachteilig für Sie auswirken.
- individuelle Wahl der Therapieform



Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse?

Psychologische Beratung wird i.d.R. NICHT von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Allerdings gibt es, im Rahmen einer Zusatzversicherung für heilpraktische Leistungen, die Möglichkeit einer Kostenerstattung . Inzwischen erstattet auch manche gesetzliche Krankenkasse, im Rahmen von heilpraktischen Leistungen, eine bestimmte Anzahl an Beratungsstunden. 
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie dies gehandhabt wird.